1939 Abitur, Arbeits- und Militärdienst. In owjetischer Kriegsgefangenschaft. Ab dem Sommer 1945 Studium der Rechtswissenschaft an der Juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Assistent bei der hallischen Rechtshistorikerin Gertrud Schubart-Fikentscher, Professorin für Deutsches Recht und Rechtsgeschichte, der ersten Frau auf einem juristischen Ordinariat in Deutschland. 1953 Dissertation über die Pfandrechte zur Zeit der Aufklärung. Bis zur 3. Hochschulreform 1967 in der DDR Direktor des dann aufgelösten Instituts für Staats- und Rechtsgeschichte. 1967 Habilitation. 1969 Professor für Rechtsgeschichte und Internationales Privatrecht in Halle. Erster Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt. 1970er Jahre Direktor für Erziehung und Ausbildung, zugleich Vorsitzender der Prüfungskommission. 1986 Ruhestand. In den 1990er Jahren erneut Vorlesungen zur Rechtsgeschichte in Halle und Jena.Seit 1972 ordentliches Mitglied der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig und seit 1973 Mitglied der Historischen Kommission. 1991-1994 Vizepräsident der Sächsischen Akademie.